AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Trendify UG (haftungsbeschränkt)

Hugo-Aurig-Straße 1a
04319 Leipzig
E-Mail: kontakt@trendifyvideo.de
Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRB 26391
Geschäftsführer: Alexander Biendl
USt-IdNr.: DE273106475
Stand: Oktober 2026


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen der Trendify UG (haftungsbeschränkt), Hugo-Aurig-Straße 1a, 04319 Leipzig, Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRB 26391, Geschäftsführer: Alexander Biendl, USt-IdNr.: DE273106475 (nachfolgend „Trendify“ oder „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“).

(2) Trendify erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Fotografie, Videografie, Filmproduktion, Social-Media-Content, Unternehmens- und Markenkommunikation, Image- und Werbefilmproduktion, Event- und Veranstaltungsproduktion, Hochzeitsfotografie und Hochzeitsvideografie, Immobilien- und Architekturfotografie und -videografie, Gastronomie- und Produktcontent sowie damit verbundene Beratungs-, Konzeptions- und Postproduktionsleistungen.

(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B) als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (B2C), soweit die jeweilige Bestimmung auf den betreffenden Vertrag Anwendung findet.

(4) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(5) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Auftrag, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung haben stets Vorrang vor diesen AGB.

(6) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Trendify ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

  1. § 2 Vertragsschluss und Angebot

(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien, Präsentationen, Preislisten oder sonstigen Werbematerialien stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern dient der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2) Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines von Trendify unterbreiteten Angebots durch den Kunden, durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail), über ein elektronisches Buchungssystem von Trendify oder durch den Beginn der Auftragsausführung durch Trendify zustande.

(3) Soweit im individuellen Angebot keine abweichende Bindungsfrist angegeben ist, ist Trendify an ein Angebot 14 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden.

(4) Die Reservierung eines konkreten Produktions-, Shooting- oder Veranstaltungstermins wird erst mit verbindlichem Vertragsschluss und – soweit vereinbart – nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung verbindlich.

§ 3 Leistungsumfang und Garantieausschluss

(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.

(2) Kreative Leistungen werden auf Grundlage der vereinbarten Konzeption und des vereinbarten Leistungsumfangs erbracht.

(3) Eine bestimmte wirtschaftliche, werbliche oder kommunikative Wirkung der erstellten Inhalte wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Insbesondere übernimmt Trendify keine Garantie für eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Aufrufen, Followern, Leads, Verkäufen, Buchungen oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse auf Social-Media-Kanälen oder Werbeplattformen.

(5) Bei Social-Media-Produktionen umfasst die Leistung nur die ausdrücklich vereinbarten Teilleistungen. Eine laufende Betreuung, Veröffentlichung, Community-Management, Anzeigenverwaltung oder sonstige Betreuung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(6) Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet.

§ 4 Angebote, Preise und Zusatzleistungen

(1) Die Preise und der konkrete Leistungsumfang ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben.

(3) Zusatzleistungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

(4) Zusatzleistungen können insbesondere sein:
• zusätzliche Produktions- oder Shootingzeiten sowie zusätzliche Drehtage,
• zusätzliche Versionen, Formate, Schnittfassungen oder Formatanpassungen,
• zusätzliche Korrekturschleifen und nachträgliche Änderungswünsche,
• zusätzliche Locations, Anfahrten, Technik, Personal, Mitarbeiter, Models oder Darsteller,
• zusätzliche Nutzungsrechte, Expressbearbeitung,
• Herausgabe von Rohdaten, RAW-Dateien oder Projektdateien.

§ 5 Zahlungsbedingungen und Anzahlung

(1) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gesamtvergütung nach Vertragsschluss und vor Beginn der Produktion fällig.

(3) Die verbleibende Vergütung ist nach Fertigstellung beziehungsweise Übergabe der vereinbarten Leistung und Zugang der Schlussrechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.

(4) Bei laufenden Contentproduktionen (z. B. monatliche Social-Media-Pakete) können abweichende monatliche oder projektbezogene Zahlungsintervalle vereinbart werden.

(5) Trendify ist berechtigt, mit der Produktion erst nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung zu beginnen.

§ 6 Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt

(1) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Gegenüber Unternehmern berechnet Trendify gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale (§ 288 Abs. 5 BGB) in Höhe von 40 Euro zzgl. etwaiger Mahngebühren.

(2) Bei Zahlungsverzug ist Trendify nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen zurückzuhalten, laufende Produktionen vorübergehend einzustellen sowie dem Kunden die Nutzung gelieferter Werke bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen zu untersagen.

(3) Nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Frist zur Zahlung ist Trendify berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen.

(4) Aufschiebende Bedingung / Eigentumsvorbehalt: Sämtliche gelieferten Datenträger, Werke und vor allem die Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungsbeträge im Eigentum und Rechteinhaberschaft von Trendify.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt Trendify alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien, Dateien, Logos, Texte, Ansprechpartner, Zugangsdaten und sonstigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Der Kunde sorgt dafür, dass zur Durchführung des Auftrags alle erforderlichen Zugänge, Drehorte, Drehgenehmigungen, Location-Freigaben und Parkmöglichkeiten rechtzeitig vorliegen.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass notwendige Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig getroffen werden.

(4) Verzögerungen und Mehraufwände, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden entstehen, führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Lieferfristen.

(5) Entstehen Trendify aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden verspäteten oder unterlassenen Mitwirkung zusätzliche Kosten (z. B. Wartezeiten des Teams vor Ort), können diese dem Kunden nach den vereinbarten Stundensätzen nachberechnet werden.

§ 8 Termine, Produktionszeiten und Lieferfristen

(1) Vereinbarte Produktionstermine werden für den Kunden verbindlich reserviert.

(2) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Soweit kein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, handelt es sich bei angegebenen Zeitangaben um voraussichtliche Lieferzeiten.

(3) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, technischer Störungen, Ausfällen von Dienstleistern, fehlender Mitwirkung des Kunden oder sonstiger von Trendify nicht zu vertretender Umstände führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.

(4) Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden können ebenfalls zu einer entsprechenden Anpassung des Liefertermins führen.

§ 9 Terminverschiebung

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit, einen vereinbarten Produktionstermin nach Möglichkeit und Verfügbarkeit eines Ersatztermins bei Trendify zu verschieben. Eine Verschiebung ist Trendify unverzüglich mitzuteilen.

(2) Bereits entstandene und nicht stornierbare Fremdkosten, insbesondere für gebuchte Locations, Miettechnik, Personal, Models, Darsteller, Reisekosten oder sonstige gebuchte Dienstleistungen, sind vom Kunden zu erstatten, soweit er die Verschiebung zu vertreten hat.

(3) Bei mehrfachen Verschiebungen oder wesentlichen Änderungen des ursprünglich vereinbarten Produktionsumfangs ist Trendify berechtigt, die Leistung und Vergütung neu zu kalkulieren.

(4) Bei Hochzeiten, Events und Veranstaltungen mit festem Veranstaltungstermin besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin.

§ 10 Kündigung, Stornierung und Stornopauschalen

(1) Sagt der Kunde einen fest vereinbarten Shooting- oder Drehtermin ab, ohne dass Trendify dies zu vertreten hat, hat Trendify Anspruch auf Ersatz der bereits erbrachten Leistungen und angefallenen Fremdkosten sowie auf eine pauschalierte Entschädigung (Stornopauschale) berechnet auf das Netto-Honorar (sofern im individuellen Angebot keine abweichende Regelung vereinbart wurde):
• Bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: 25 % des Netto-Honorars
• 14 bis 4 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des Netto-Honorars
• Ab 72 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 90 % des Netto-Honorars

(2) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass Trendify überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Trendify bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.

(3) Bei Werkverträgen kann der Kunde den Vertrag grundsätzlich jederzeit nach Maßgabe des § 648 BGB kündigen. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen unter Anrechnung ersparter Aufwendungen.

§ 11 Stornierung und Absage von Hochzeiten und Sonderveranstaltungen

(1) Bei Hochzeiten, Veranstaltungen und vergleichbaren Produktionen werden Produktionskapazitäten häufig langfristig für einen bestimmten Termin reserviert und können im Falle einer Absage meist nicht mehr anderweitig vergeben werden.

(2) Maßgeblich sind daher primär die im jeweiligen Angebot oder Vertrag individuell vereinbarten Stornierungsbedingungen.

(3) Soweit keine gesonderten Stornierungsbedingungen vereinbart wurden, gelten § 10 dieser AGB sowie die gesetzlichen Vorschriften. Nicht stornierbare Fremdkosten sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.

§ 12 Wetter und Außenproduktionen

(1) Bei Außenproduktionen können Wetterbedingungen die Durchführung beeinflussen.

(2) Soweit eine Durchführung aufgrund von Wetterbedingungen (z. B. Starkregen, Sturm, extreme Dunkelheit) nicht sinnvoll oder sicher möglich ist, werden die Parteien versuchen, einen Ersatztermin zu vereinbaren.

(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.

(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Bereits entstandene und nicht stornierbare Fremdkosten bleiben vom Kunden zu erstatten.

(4) Die Sicherheit aller an der Produktion beteiligten Personen hat stets Vorrang vor der Durchführung einzelner Aufnahmen.

§ 13 Kreative Gestaltung und Mangelabgrenzung

(1) Foto- und Videoproduktionen sind kreative, künstlerische Werkleistungen. Abweichungen in Licht, Farbe, Bildgestaltung, Perspektive, Schnitt, Ton, Grading und sonstigen kreativen Elementen stellen nicht automatisch einen Mangel dar.

(2) Trendify steht bei der Ausführung des Auftrags künstlerischer Spielraum zu. Eine bestimmte kreative Umsetzung ist nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich und detailliert schriftlich vereinbart wurde.

(3) Subjektive Unzufriedenheit oder geschmackliche Nichtgefallen ohne Abweichung von konkreten vereinbarten Vorgaben stellen keinen Sachmangel dar.

(4) Bei Reportagen, Hochzeiten, Events und vergleichbaren Veranstaltungen kann aufgrund der tatsächlichen Dynamik vor Ort nicht garantiert werden, dass jeder gewünschte Moment, jede Person oder jedes Motiv lückenlos aufgenommen wird.

§ 14 Korrekturen und Änderungswünsche

(1) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, beinhaltet jede Videoproduktion zwei Korrekturschleifen für Feinanpassungen (z. B. Schnitt, Textänderungen, Musikanpassung) innerhalb des ursprünglich vereinbarten Konzepts/Briefings.

(2) Eine vollständige Änderung des Konzepts, ein Nachdreh, eine neue Produktion oder eine grundlegende Neugestaltung stellt keine gewöhnliche Korrekturschleife dar und wird als Mehraufwand gesondert berechnet.

(3) Zusätzliche Korrekturschleifen über die im Angebot enthaltene Anzahl hinaus werden nach Zeitaufwand berechnet.

(4) Änderungen, die aufgrund eines von Trendify zu vertretenden Mangels erforderlich sind, erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte kostenfrei.

§ 15 Abnahme und Abnahmefiktion

(1) Soweit eine Abnahme erforderlich ist, hat der Kunde die erbrachte Leistung nach Bereitstellung unverzüglich zu prüfen.

(2) Abnahmefiktion: Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb von 10 Werktagen nach Bereitstellung/Übergabe keine wesentlichen Mängel schriftlich oder per E-Mail rügt.

(3) Offensichtliche Mängel sind Trendify unverzüglich nach Kenntnis mitzuteilen.

(4) Eine Abnahme darf nicht allein deshalb verweigert werden, weil einzelne kreative Entscheidungen nicht den persönlichen Geschmack des Kunden treffen, sofern sie dem vereinbarten Leistungsumfang entsprechen.

§ 16 Lieferung und Formate

(1) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich digital als Download-Link oder Datenübertragung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Das Lieferformat ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Soweit kein bestimmtes Format vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung in einem für den Zweck üblichen Standardformat (z. B. MP4 in 4K/Full-HD für Video, JPEG/PNG für Foto).

(3) Zusätzliche Formate oder nachträgliche Konvertierungen in Sonderformate können gesondert berechnet werden.

§ 17 Rohdaten, Projektdateien und Archivierung

(1) Rohdaten, RAW-Dateien, S-Log-Footage, Clog, unbearbeitetes Foto- und Videomaterial, Projektdateien (z. B. Premiere-, DaVinci-, After-Effects-Projekte), Schnittprojekte, Sequenzen, Presets und Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil des vereinbarten Lieferumfangs, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wurde.

(2) Auch bei Herausgabe von Rohdaten oder Projektdateien verbleiben bestehende Urheber- und Nutzungsrechte bei Trendify.

(3) Trendify bewahrt Produktionsdaten grundsätzlich nur für einen angemessenen Zeitraum auf. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung über die Übergabe des Endprodukts hinaus besteht für Trendify nicht.

(4) Nach Übergabe ist der Kunde selbst für eine angemessene Datensicherung verantwortlich. Trendify ist berechtigt, Rohdaten nach Ablauf angemessener Fristen zu löschen. Ein Anspruch auf Wiederherstellung gelöschter Daten besteht nicht.

§ 18 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von Trendify erstellten Fotos, Videos, Grafiken, Animationen, Designs und sonstigen kreativen Werke sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt stets bei Trendify bzw. beim jeweiligen Urheber.

(2) Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den fertiggestellten Werken für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

(3) Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt das Nutzungsrecht zeitlich und räumlich unbeschränkt für die eigene Online- und Social-Media-Nutzung des Kunden.

(4) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte oder die Nutzung für weitergehende Werbekampagnen (z. B. TV, Kino, großflächige Printwerbung, Verpackungen, Merchandising, Weiterlizenzierung) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Lizenzvereinbarung.

(5) Die Übertragung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der Vergütung (§ 6 Abs. 4).

§ 19 Bearbeitung der Werke

(1) Der Kunde darf die gelieferten Werke im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte verwenden.

(2) Eine erhebliche Bearbeitung, Verfremdung, Entstellung oder sonstige Veränderung der Werke (z. B. das Anwenden eigener Farbfilter über fertiges Video-Grading) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Trendify nicht gestattet.

(3) Soweit der Kunde bestimmte nachträgliche Anpassungen benötigt, können diese gesondert vereinbart werden.

§ 20 Social Media und Drittplattformen

(1) Soweit Social-Media-Nutzung vereinbart wurde, umfasst diese grundsätzlich die im Auftrag vereinbarten Plattformen und Formate.

(2) Eine Veröffentlichung auf weiteren Plattformen kann eine zusätzliche Nutzung darstellen.

(3) Änderungen der technischen Anforderungen oder Richtlinien von Plattformbetreibern liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Trendify.

(4) Trendify haftet nicht dafür, dass eine Plattform Inhalte nachträglich anders darstellt, komprimiert, sperrt, löscht, stummschaltet oder deren technische Anforderungen verändert.

§ 21 Eigenwerbung und Referenznutzung

(1) Trendify ist berechtigt, fertiggestellte und bereits veröffentlichte Arbeiten sowie Ausschnitte daraus zu eigenen Referenz- und Werbezwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Medien, Showreels, Präsentationen, Portfolios und Angebotsunterlagen.

(2) Die Nutzung erfolgt nur, soweit keine entgegenstehenden Rechte Dritter oder berechtigten Interessen des Kunden verletzt werden.

(3) Bei vertraulichen Projekten oder Projekten, die vor einer öffentlichen Veröffentlichung nicht gezeigt werden dürfen, kann vorab eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

§ 22 Rechte an Personenaufnahmen (DSGVO / KUG)

(1) Soweit der Kunde Personen für eine Produktion zur Verfügung stellt, Modelle/Darsteller stellt oder eine Veranstaltung organisiert, ist der Kunde – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – dafür verantwortlich, alle erforderlichen Einwilligungen (gemäß DSGVO und Kunsturhebergesetz) für die Aufnahmen und deren Nutzung einzuholen.

(2) Dies gilt insbesondere für Mitarbeiter, Gäste, Kunden, Models, Darsteller und sonstige auf Veranlassung des Kunden beteiligte Personen.

(3) Im B2B-Bereich garantiert der Kunde, dass alle von ihm eingebrachten Personen ihre Einwilligung erteilt haben, und stellt Trendify insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(4) Eine individuelle rechtliche Prüfung sämtlicher Persönlichkeits-, Haus- oder Markenrechte ist nicht Bestandteil einer gewöhnlichen Foto- oder Videoproduktion, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 23 Rechte an vom Kunden bereitgestellten Materialien

(1) Der Kunde gewährleistet, dass Trendify alle vom Kunden bereitgestellten Inhalte (z. B. Logos, Texte, Bilder, Videos, Musik, Schriften, Grafiken) verwenden darf und diese frei von Rechten Dritter sind.

(2) Der Kunde stellt Trendify von allen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden unberechtigten Verwendung solcher materials entstehen.

(3) Trendify ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte auf rechtliche Risiken zu prüfen.

§ 24 Musik, Stockmaterial und Drittanbieter

(1) Für Musik, Stockmaterial, Schriften, Plugins und sonstige Drittanbieterinhalte gelten gesonderte Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.

(2) Die Nutzung solcher Inhalte ist nur im Umfang der jeweiligen Lizenz gestattet. Soweit Lizenzkosten nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots sind, werden diese zusätzlich berechnet.

(3) Der Kunde darf von Trendify verwendete Drittanbieterinhalte nicht unabhängig vom gelieferten Werk weiterverwenden.

§ 25 Drohnenaufnahmen

(1) Bei vereinbarten Drohnenaufnahmen hängt die Durchführung von den jeweils geltenden rechtlichen, behördlichen, technischen und witterungsbedingten Voraussetzungen ab.

(2) Trendify ist berechtigt, Drohnenaufnahmen abzubrechen oder nicht durchzuführen, wenn die sichere oder rechtmäßige Durchführung (z. B. wegen Wind, Flugverbotszonen, Publikumsansammlungen) nicht gewährleistet ist.

(3) Soweit möglich, wird Trendify eine alternative Leistung oder einen Ersatztermin anbieten. Ein Anspruch auf Durchführung besteht nicht, wenn diese aus Gründen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Trendify unmöglich ist.

§ 26 Daten und Archivierung

§ 26 Höhere Gewalt und Ausfall

(1) Kann Trendify eine Leistung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, behördlicher Maßnahmen, technischer Störungen oder sonstiger nicht zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig erbringen, wird Trendify den Kunden unverzüglich informieren.

(2) Trendify ist berechtigt, geeignete, qualifizierte Ersatzpersonen (z. B. Ersatzvideografen) einzusetzen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(3) Soweit die persönliche Leistung einer bestimmten Person ausdrücklich vereinbart wurde, wird Trendify nach Möglichkeit eine gleichwertige Ersatzlösung anbieten. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 27 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Trendify haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Trendify nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Trendify.

(5) Trendify haftet nicht für technische Ausfälle oder Änderungen von Plattformen, Hostinganbietern oder sozialen Netzwerken, soweit Trendify diese nicht zu vertreten hat.

§ 28 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

§ 29 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO / BDSG).

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Trendify auf der Website. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB.

§ 30 Verbraucher und Widerrufsrecht (B2C)

(1) Soweit der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist und ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Verbraucher erhalten eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

(2) Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass Trendify vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, wird Trendify die hierfür erforderlichen Zustimmungen einholen.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Frist vollständig erbracht wurde.

§ 31 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt, soweit gesetzlich zulässig.

(2) Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

§ 32 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Trendify (Leipzig).

§ 33 Verbraucherschlichtung

Trendify ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

§ 34 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen Trendify und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

(2) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Trendify UG (haftungsbeschränkt)
Hugo-Aurig-Straße 1a · 04319 Leipzig
E-Mail: kontakt@trendifyvideo.de
Handelsregister: Amtsgericht Leipzig, HRB 26391
Geschäftsführer: Alexander Biendl
USt-IdNr.: DE273106475
Stand: Oktober 2026